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   FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17 E   

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https://dejure.org/2021,54147
FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17 E (https://dejure.org/2021,54147)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2021 - 10 K 2085/17 E (https://dejure.org/2021,54147)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 10 K 2085/17 E (https://dejure.org/2021,54147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Seminarkosten zur Geldanlage und Persönlichkeitsentwicklung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Seminarkosten als vorweggenommene Betriebsausgaben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (vgl. BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12 BStBl II 2013, 279).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Ob der Steuerpflichtige Aufwendungen für einen Lehrgang aus beruflichen/betrieblichen Anlass erbringt oder es sich um Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG handelt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BFH, Urteil vom 28.08.2008 - VI R 44/04, BStBl II 2009, 106).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen als Indizien für die berufliche/betriebliche Veranlassung von besonderer Bedeutung (BFH, Urteile vom 28.08.2008 - VI R 35/05, BStBl II 2009, 108; vom 24.08.2001 - VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, bereits endgültig gefasst worden ist (BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 30/89, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Ausgaben objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und - soweit sie auf einer Willensentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen - subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 12.07.2017 - VI R 59/15, BStBl II 2018, 461 m.w.N.).
  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Denn er trägt für diese Tatsachen die objektive Beweislast (BFH, Urteil vom 15.04.1992 - III R 96/88, BStBl II 1992, 819).
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 76/94

    Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Aufwendungen, die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern und gleichzeitig der Lebensführung dienen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH, Urteil vom 06.03.1995 - VI R 76/94, BStBl II 1995, 393 m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2021 - 10 K 2085/17
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen als Indizien für die berufliche/betriebliche Veranlassung von besonderer Bedeutung (BFH, Urteile vom 28.08.2008 - VI R 35/05, BStBl II 2009, 108; vom 24.08.2001 - VI R 40/94, BFH/NV 2002, 182).
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